Aktuelles
Verspätete Flüge, weniger Entschädigung? Warum die EU Fluggastrechte stärken muss
Die EU darf Fluggastrechte nicht schwächen: Entschädigungen, Anschlussflüge und Verbraucherschutz müssen Vorrang vor Airline-Profiten haben.
Fluggastrechte schützen: Keine Geschenke an die Airline-Lobby
Wer einen Flug bucht, muss sich darauf verlassen können, dass Rechte im Fall von Verspätungen, Ausfällen oder verweigerten Anschlussflügen gelten. Genau diese Fluggastrechte stehen in der EU derzeit zur Debatte. Geplante Änderungen könnten dazu führen, dass Reisende künftig deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung haben.
Für uns ist klar: Verbraucherrechte dürfen nicht dem Profitinteresse großer Fluggesellschaften geopfert werden. Eine Verschlechterung der Fluggastrechte wäre ein Geschenk an die Airline-Lobby und ein fatales Signal an Millionen Passagier*innen in Europa.
Höhere Entschädigungsschwellen würden Reisende schwächen
Bisher können Fluggäste bei erheblichen Verspätungen unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Diskutiert wird nun, die Schwelle von drei Stunden auf vier Stunden anzuheben oder bei bestimmten Flügen sogar auf neun beziehungsweise zwölf Stunden.
Das klingt technisch, hätte aber konkrete Folgen: Viele Betroffene würden künftig leer ausgehen, obwohl sie stundenlang warten, Termine verpassen oder Anschlussreisen nicht erreichen. Die Kosten von Verspätungen würden stärker auf die Passagier*innen abgewälzt, während Airlines entlastet würden.
Flugzeiten dürfen nicht zu unverbindlichen Absichtserklärungen werden. Wer eine Dienstleistung bezahlt, hat Anspruch darauf, dass sie verlässlich erbracht wird oder dass es bei erheblichen Problemen faire Entschädigungen gibt.
Die Daten rechtfertigen keine Verschlechterung
Besonders problematisch ist: Selbst die Europäische Kommission hat belegt, dass nur ein Bruchteil aller Flüge überhaupt Verspätungen von mehr als drei Stunden aufweist. Wenn diese Daten keine Notwendigkeit für eine Schwächung der Fluggastrechte erkennen lassen, stellt sich die politische Frage umso schärfer: Wessen Interessen werden hier geschützt?
Es geht nicht um eine sachliche Notwendigkeit, sondern um eine Verschiebung zulasten der Verbraucher*innen. Reisende brauchen klare Rechte, einfache Verfahren und verlässliche Entschädigungen. Die Luftfahrtkonzerne brauchen keine zusätzlichen Schlupflöcher.
Bezahlte Flüge müssen nutzbar bleiben
Ein weiteres Problem ist die Praxis vieler Airlines, Rück- oder Anschlussflüge zu verweigern, wenn ein Teil der gebuchten Reise nicht angetreten wurde. Auch diese Praxis muss beendet werden.
Wer einen Flug bezahlt hat, muss ihn auch nutzen können. In anderen Branchen wäre es kaum vorstellbar, dass eine bezahlte Leistung einfach verweigert wird, nur weil Kund*innen einen anderen Teil des Vertrags nicht genutzt haben. Im Luftverkehr darf dafür kein Sonderrecht zugunsten der Konzerne gelten.
Das Europäische Parlament muss Verschlechterungen verhindern
Jetzt kommt es darauf an, dass das Europäische Parlament gegenüber den Mitgliedstaaten standhaft bleibt. Weitere Einschnitte bei den Fluggastrechten müssen verhindert werden.
Verbraucherschutz ist kein bürokratisches Detail, sondern eine Frage sozialer Fairness. Wer reist, darf nicht allein gelassen werden, wenn Airlines unzuverlässig planen, Flüge massiv verspätet sind oder Anschlussverbindungen verweigert werden.
Starke Fluggastrechte schützen nicht nur einzelne Reisende. Sie setzen auch klare Grenzen gegenüber Konzernen, die Verantwortung auf Kund*innen abwälzen wollen. Europa muss hier auf der Seite der Verbraucher*innen stehen – nicht auf der Seite der Airline-Lobby.

