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180 Milliarden Euro Schaden: EU-Kommission schwächt Umweltgesetze statt sie durchzusetzen
180 Milliarden Euro Schäden pro Jahr: Die EU-Kommission schwächt Umweltgesetze im Namen der „Wettbewerbsfähigkeit“ und riskiert Gesundheit & Arten.
Die EU-Kommission beziffert die Kosten der mangelnden Umsetzung bestehender Umweltgesetze in der EU auf rund 180 Milliarden Euro pro Jahr, verursacht durch Gesundheits- und Umweltschäden, wie es der Umweltumsetzungsbericht 2025 schätzt. Besonders hart trifft das Bürger*innen mit geringen und mittleren Einkommen: Wer schlechter wohnt, näher an Belastungsquellen lebt oder weniger Zugang zu Gesundheitsschutz hat, trägt die Folgen zuerst.
180 Milliarden Euro – und trotzdem soll Umweltrecht weicher werden?
Statt die geltenden Regeln endlich konsequent durchzusetzen, setzt die Kommission auf ein anderes Rezept: schwächere Vorgaben. Das sogenannte Umwelt-Schwächungs-Omnibuspaket reiht sich in eine Serie ein – es war bereits der achte Omnibusvorschlag allein im Jahr 2025. Damit wird nicht „bürokratisch entrümpelt“, sondern gezielt an Schutzstandards gesägt, die Europas Umwelt und öffentliche Gesundheit absichern sollen.
„Wettbewerbsfähigkeit“ als Vorwand ohne Belege
Die Kommission begründet das Vorgehen mit Wettbewerbsfähigkeit. Doch für zentrale Eingriffe fehlt eine nachvollziehbare Folgenabschätzung für Umwelt und Biodiversität. Gleichzeitig wird ein falscher Gegensatz aufgebaut: als stünden Umweltstandards und wirtschaftliche Stärke einander gegenüber.
Tatsächlich schaffen klare Umweltregeln Planungssicherheit, fördern Innovationen und setzen Anreize für zukunftsfähige Investitionen. Unternehmen brauchen verlässliche Regeln, damit Arbeitnehmer*innen und Betriebe langfristig investieren können. Wer Standards verwässert, riskiert das Gegenteil: Rechtsunsicherheit, höhere Folgekosten und einen Investitionsstau bei klimafreundlicher Modernisierung.
Angriff auf Vogel- und Habitatsrichtlinie in Zeiten des Artensterbens
Besonders alarmierend ist die Debatte um eine Abschwächung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatsrichtlinie. Angesichts massiven Artensterbens – am Rand eines sechsten Massenaussterbens – wäre das ein gefährlicher Rückschritt. Dort, wo diese Richtlinien ordentlich umgesetzt wurden, haben sie nachweislich Arten geschützt und genau dieser wirksame Schutz soll nun aufgeweicht werden.
Das kollidiert außerdem mit bestehenden, rechtsverbindlichen Verpflichtungen: dem EU-Naturschutzrecht sowie dem Globalen Rahmen für biologische Vielfalt von Kunming-Montreal. Wer Schutzinstrumente schwächt, stellt die eigenen Ziele infrage.
Was wir von der EU-Kommission verlangen
1. Transparenz und Belegpflicht für „Wettbewerbsfähigkeit“
Die Kommission muss offenlegen, auf welche empirischen Belege und ökonomischen Modelle sie die Behauptung stützt, dass die einzelnen Maßnahmen des Omnibuspakets die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.
2. Naturschutzrecht verteidigen statt verwässern
Die Kommission muss jede Abschwächung der Vogel- und Habitatsrichtlinie ausschließen. Statt Schutzstandards zu senken, sind die Richtlinien konsequent umzusetzen und durchzusetzen – im Einklang mit verbindlichen Biodiversitätszielen und bestehenden Naturschutzverpflichtungen.
Klar ist: Europas Umweltrecht braucht Durchsetzung, nicht Demontage. Wer Gesundheit schützt, schützt auch soziale Gerechtigkeit und schafft die Grundlage für eine wirklich nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit.

